Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a.
- Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen
- Entgegennehmen von Anregungen und Beschwerden
- Langfristig soll der Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterpräsentiert sind, erhöht und die Studien- und Arbeitssituation von Frauen entscheidend verbessert werden.
- Damit wird eine an Qualität orientierte paritätische Stellenbesetzung auf allen Qualifikations- und Beschäftigungsstufen angestrebt.
- Kontrollieren, ob die Frauenförderrichtlinien und Frauenförderprogramme in den Fachbereichen und den übrigen Organisationseinheiten umgesetzt worden sind.
Maßnahmen bzw. Aufgaben, die mit der Gleichstellung eng verknüpft sind:
- Kinderbetreuung, um studierende Eltern bei der Organisation ihres Studiums zu unterstützen
- Verwaltung/ Sammlung von aktueller »Grauer Literatur« zu Schwerpunkten Politik, Gewalt, Recht, Finanzen, Frauenförderung, Kinderbetreuung, Netzwerke
- Vermittlung von Netzwerken zur Förderung der Gleichstellung