Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind u.a.

  • Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen
  • Entgegennehmen von Anregungen und Beschwerden
  • Langfristig soll der Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterpräsentiert sind, erhöht und die Studien- und Arbeitssituation von Frauen entscheidend verbessert werden.
  • Damit wird eine an Qualität orientierte paritätische Stellenbesetzung auf allen Qualifikations- und Beschäftigungsstufen angestrebt.
  • Kontrollieren, ob die Frauenförderrichtlinien und Frauenförderprogramme in den Fachbereichen und den übrigen Organisationseinheiten umgesetzt worden sind.

Maßnahmen bzw. Aufgaben, die mit der Gleichstellung eng verknüpft sind:

  • Kinderbetreuung, um studierende Eltern bei der Organisation ihres Studiums zu unterstützen
  • Verwaltung/ Sammlung von aktueller »Grauer Literatur« zu Schwerpunkten Politik, Gewalt, Recht, Finanzen, Frauenförderung, Kinderbetreuung, Netzwerke
  • Vermittlung von Netzwerken zur Förderung der Gleichstellung

 

zur Übersicht